Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie

der Mitchells & Butlers Germany GmbH

Für die Mitchells & Butlers Germany GmbH bedeutet Nachhaltigkeit, unternehmerischen Erfolg mit ökologischer und gesellschaftlicher Verantwortung in Einklang zu bringen. Das Unternehmen ist sich seiner Verantwortung gegenüber der Einhaltung der Menschenrechte, der Förderung der sozialen Gerechtigkeit und dem Schutz der Umwelt in unserer gesamten Lieferkette bewusst. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde im gesamten Geschäftsbereich umgesetzt, und Lieferanten sinddementsprechend zur Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben verpflichtet.

Die in dieser Grundsatzerklärung dargelegte Menschenrechtsstrategie wurde in allen relevanten Geschäftsabläufen des Unternehmens und der Tochtergesellschaften umgesetzt. Der Verhaltenskodex des Unternehmens und der Tochtergesellschaften wurde ebenfalls an diese Menschenrechtsstrategie angepasst. Gleiches gilt für Richtlinien und Arbeitsanweisungen in den relevanten Bereichen. Es wurden unter anderem eine Richtlinie für die Auswahl von Lieferanten, die Vertragsgestaltung mit Lieferanten und die Überwachung der Sorgfaltspflichten bei den Lieferanten verabschiedet.

Die Geschäftsführung der Mitchells & Butlers Germany GmbH ist für die Umsetzung und Einhaltung der „Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte“ verantwortlich.

Diese Grundsatzerklärung gilt für alle Unternehmen im Konzern der Mitchells & Butlers Germany GmbH, insbesondere auch für die ALEX Gaststätten Gesellschaft mbH & Co. KG und die Miller & Carter Gaststätten Betriebsgesellschaft mbH.

Zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt wurde ein angemessenes und wirksames Risikomanagement eingeführt und die folgenden Maßnahmen umgesetzt:

Beauftragter

Es wurde ein Beauftragter ernannt, zu dessen Aufgaben unter anderem die Überwachung des Risikomanagements im Sinne des LkSG gehört.

Beschwerdeverfahren

Es wurde ein Beschwerdemanagement eingerichtet, welches Geschäftspartner, Lieferanten sowie andere Personen – auch anonym – nutzen können. Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz können dabei über ein digitales Hinweisgebersystem auf der Webseite des Unternehmens gemeldet werden.

Bearbeitet werden diese Meldungen vom Beauftragten nach LkSG, der entsprechend an die Geschäftsführung berichtet.

Gehen begründete Beschwerden ein, die einen Lieferanten aus der Lieferkette betreffen, wird mit diesem ein Maßnahmenplan mit verbindlichen Terminen ausgearbeitet, der zur Beendigung der begründeten Beschwerde führen muss.

Ablauf der Risikoanalyse

Die Risikoanalyse wird einmal jährlich erstellt und die Ergebnisse der Geschäftsführung vorgelegt. Unabhängig hiervon werden detaillierte Berichte bei festgestellten Verstößen gegen das LkSG oder entsprechenden Meldungen aus dem Beschwerdeverfahren erstellt und unverzüglich der Geschäftsführung vorgelegt.

Die identifizierten Risiken werden priorisiert und durch geeignete Präventionsmaßnahmen, die das gesamte Unternehmen sowie dessen direkte Zulieferer umfassen, entweder behoben oder minimiert. Bestehen unmittelbare Gefahren für Mensch und Umwelt in der direkten Lieferkette, werden diese unverzüglich durch geeignete Maßnahmen behoben. Gemeinsam mit dem betroffenen Zulieferer wird bei schwerwiegenden und unmittelbaren Gefahren für Mensch und Umwelt ein Maßnahmen- und Terminplan zur Reduzierung und Beseitigung des Verstoßes ausgearbeitet und die Umsetzung überwacht.

Die folgenden Risiken wurden priorisiert:

  • Die vertragliche Verpflichtung der Lieferanten zur Einhaltung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.
  • Die Gleichbehandlung von Mitarbeitenden und insbesondere die Arbeits- und Lebensbedingungen für eigene Mitarbeitende und die Mitarbeitenden von Lieferanten. Eine angemessene Vergütung – mindestens jedoch die Zahlung des jeweils gültigen Mindestlohnes – und die Einhaltung der Pflichten des Arbeitsschutzes müssen gewährleistet sein.
  • Herbeiführen von schädlichen Bodenveränderungen oder Lärmemissionen, Gewässer- oder Luftverunreinigung oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs.

Präventionsmaßnahmen bei unmittelbaren Lieferanten

Präventionsmaßnahmen betreffen unmittelbare Lieferanten, mit denen bereits ein Lieferverhältnis besteht, aber auch solche, die sich gegebenenfalls noch in einem Auswahlverfahren befinden.

Lieferanten erhalten einen detaillierten Fragebogen zu dem Stand der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen und eventuell vorhandener einschlägiger Zertifizierungen in ihrem eigenen Geschäftsbereich und bei ihren direkten Lieferanten. Es werden gezielt Fragen zur Bestimmung des Risikopotenzials des jeweiligen Lieferanten gestellt. Bei Verstößen, die nicht zeitnah abgestellt werden können, wird gemeinsam mit dem Lieferanten ein Maßnahmen- und Zeitplan zur Beendigung oder Minimierung des Verstoßes erstellt. Setzt der Lieferant die erarbeiteten Maßnahmenpläne nicht um oder wird das definierte Ziel nicht erreicht, wird als Ultima Ratio die Geschäftsbeziehung mit diesem Lieferanten beendet.

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex der Mitchells & Butlers Germany beschreibt die Erwartungen an Mitarbeitende und Lieferanten. Die Inhalte des Verhaltenskodex werden regelmäßig im Unternehmen geschult. Jeder direkte Lieferant erhält den Verhaltenskodex zur Kenntnis mit der Aufforderung, die Einhaltung der darin genannten Werte zu bestätigen.

Bericht über die Umsetzung der Sorgfaltspflichten

Der „Bericht über die Umsetzung der Sorgfaltspflichten“ wird einmal jährlich erstellt. In diesem Bericht werden die festgestellten Risiken, die eingeleiteten Maßnahmen, die Wirksamkeit der Maßnahmen und eine Bewertung der Maßnahmen dargelegt. Der Bericht wird für mindestens 7 Jahre auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht und jährlich, erstmals spätestens am 31. Januar 2025, an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermittelt.

Alle beschriebenen Maßnahmen werden einmal jährlich sowie anlassbezogen auf ihre Wirksamkeit geprüft und kontinuierlich verbessert.